Gültig für alle Leistungen der Hofmann & Löwe Qualitätssicherung GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Hofmann & Löwe Qualitätssicherung GmbH, Louisenstr. 104a, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Qualitätssicherungsleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsannahme oder Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem individuell geschlossenen Vertrag. Dazu gehören insbesondere:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Dritte zu vergeben, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Vereinbarte Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig.
Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstige unvorhersehbare Hindernisse berechtigen den Auftragnehmer, die vereinbarten Fristen angemessen zu verlängern.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsätze und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Berichte, Protokolle und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
Projektbezogene Verträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Rahmenverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bad Homburg v. d. Höhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.